Sonntag, 26. September 2010

Hitlers Wahlplakat nutzt das Konkordat von Pius XII.

Der gegenwärtige Papst würde es wahrscheinlich vorziehen, dass das knallrosa Plakat mit der gotischen Schrift außer Sichtweite in seiner Museumsschublade verbliebe. Denn Benedikt tut alles was er kann, um die Heiligsprechung des germanophilen Papstes zu Kriegszeiten, Pius XII., voranzutreiben. Jedoch zeigt dieses Plakat eine klare Verbindung zwischen dem Reichskonkordat, das von Pius ausgehandelt wurde, und Hitlers Aufstieg zur Macht auf.

Nazi-Wahlplakat

Das Plakat wurde für die Reichstagswahlen am 12. November 1933 gedruckt, als den Wählern bereits eine einzige Liste von Kandidaten vorgelegt wurde, als eine Gruppe anzunehmen oder abzulehnen: die „Hitlerliste”. Das Plakat trägt die Überschrift: „Warum muß der Katholik die Reichstagsliste Adolf Hitlers wählen?”. Es beantwortet diese Frage durch die Aufzählung der Vorteile jenes Konkordats für die Kirche, das von Pius XII. ausgehandelt wurde und gerade Monate zuvor unterzeichnet worden war.

Selbstverständlich erwähnt das Plakat nicht, dass das Reichskonkordat ebenfalls einen Geheimanhang enthielt, der die zukünftige Mobilisierung Deutschlands vorsah, in Missachtung des Versailler Vertrages. Der geheime Abschnitt des Konkordats deutet darauf hin, dass der Papst bereits 1933 damit rechnete, dass Deutschland in den Krieg gegen Russland ziehen würde. Und ein kürzlich entdeckter Brief zeigt, dass zehn Jahre später, als dies tatsächlich eintrat, Pius auf einen deutschen Sieg hoffte. Es war eine Zweckehe: Pius bekam ein vorteilhaftes Konkordat und eine deutsche Armee um den Kommunismus zu bekämpfen, während Hitler die „katholische Stimme” erhielt, um ihm zur Macht zu verhelfen.

Und es funktionierte. Die deutschen Wähler hatten keine Ahnung, dass ihr Führer und ihr Papst sich verschworen, sie in den Krieg fortzuschicken. In der Wahl vom November 1933 befürworteten 93% der gültigen abgegebenen Stimmen die Entscheidung der Nazis, sich aus dem Völkerbund zurückzuziehen, und 92% billigten die „Hitlerliste”. Diese Wahl verdammte den Reichstag zur politischen Bedeutungslosigkeit. [... ]

„Warum muß der Katholik die Reichstagsliste Adolf Hitlers wählen? Weil im nationalsozialistischen Staat an sich und durch das Reichskonkordat

  1. die Religion geschützt ist,
  2. der kirchliche Frieden gesichert ist,
  3. die öffentliche Sittlichkeit gewahrt bleibt,
  4. der Sonntag geheiligt wird,
  5. die Bekenntnisschule erhalten ist,
  6. das katholische Gewissen nicht mehr belastet ist,
  7. der Katholik vor dem Gesetz und im Staatsleben gleichberechtigt ist,
  8. die katholischen Vereine u. Verbände, soweit sie ausschließl. religiösen, charitativen und kulturellen Zwecken dienen, frei arbeiten können.

Deshalb muß der Katholik am 12. Nov. so wählen: Volksabstimmung: Ja - Reichstagswahl: Adolf Hitler”

Bildquelle: Deutsches Historisches Museum, Berlin, DHM 1988/284.41
Quelle Artikel

Nachtrag:

Der Geheimanhang des Reichskonkordats

Abgedruckt in: Schöppe, Lothar, Konkordate seit 1800, Frankfurt/M.-Berlin 1964, S.35

Im Falle einer Umbildung des gegenwärtigen deutschen Wehrsystems im Sinne der Einführung einer allgemeinen Wehrpflicht wird die Heranziehung von Priestern und anderen Mitgliedern des Welt- und Ordensklerus zur Leistung der Militärdienstpflicht im Einvernehmen mit dem Heiligen Stuhl nach Maßgabe etwa folgender Leitgedanken geregelt werden:

a) Die in kirchlichen Anstalten befindlichen Studierenden der Philosophie und Theologie, welche sich auf das Priestertum vorbereiten, sind vom Militärdienst und den darauf vorbereitenden Übungen befreit, ausgenommen im Fall der allgemeinen Mobilisierung.

b) Im Fall einer allgemeinen Mobilisierung sind die Geistlichen, die in der Diözesanverwaltung oder in der Militärseelsorge beschäftigt sind, von der Gestellung frei. Als solche gelten die Ordinarien, die Mitglieder der Ordinariate, die Vorsteher der Seminare und kirchlichen Konvikte, die Seminarprofessoren, die Pfarrer, Kuraten, Rektoren, Koadjutoren und die Geistlichen, welche dauernd einer Kirche mit öffentlichem Gottesdienst vorstehen.

c) Die übrigen Geistlichen treten, falls sie tauglich erklärt werden, in die Wehrmacht des Staates ein, um unter der kirchlichen Jurisdiktion des Armeebischofs sich der Seelsorge bei den Truppen zu widmen, falls sie nicht zum Sanitätsdienst eingezogen werden.

d) Die übrigen Kleriker in sacris oder Ordensleute, die noch nicht Priester sind, sind dem Santitätsdienst zuzuteilen. Dasselbe soll im Rahmen des Möglichen mit den unter a) erwähnten Priesteramtskandidaten geschehen, die noch nicht die höheren Weihen erhalten haben.

http://www.ibka.org/artikel/ag97/reichskonkordat.html